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Anschaffung & Kosten

Hundesteuer: Kosten, Anmeldung & Befreiung

Was die Hundesteuer kostet, wie die Anmeldung abläuft und wer von der Steuer befreit werden kann – ein sachlicher Überblick für Hundehalter in Deutschland…

Von Frank MenzeFachjournalistRedaktionell geprüftAktualisiert 16. Juni 2026

Kurzantwort: Das Wichtigste zur Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf das Halten von Hunden im Gemeindegebiet erhoben wird 3. Die Höhe wird von jeder Gemeinde eigenständig festgelegt und schwankt in Deutschland typischerweise zwischen 30 € und über 150 € pro Hund und Jahr; für sogenannte Kampfhunde gelten vielerorts deutlich höhere Sätze. Die Anmeldung muss unmittelbar nach der Anschaffung eines Hundes beim zuständigen Steueramt oder Bürgeramt der Wohngemeinde erfolgen. Bestimmte Personengruppen – etwa Bezieher von Sozialleistungen, Blinde oder Personen, die einen Hund im Tierschutz einsetzen – können auf Antrag ganz oder teilweise befreit werden.

Rechtliche Grundlagen: Was ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist in Deutschland eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 des Grundgesetzes 3. Sie knüpft an die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb im Gemeindegebiet an – unabhängig davon, ob der Hund dauerhaft oder nur zeitweise gehalten wird 3. Als Gemeindesteuer ist sie im Gabler Wirtschaftslexikon als eine „Steuer auf das Halten von Hunden als Ausdruck besonderen Aufwandes“ definiert und gilt als objektive Verbrauchsteuer 4.

In Deutschland existiert kein bundeseinheitliches Hundesteuergesetz. Stattdessen regeln die Bundesländer durch ihre Kommunalabgabengesetze den Rahmen, innerhalb dessen die Gemeinden eigene Hundesteuersatzungen erlassen. Das bedeutet: Tarife, Befreiungsregelungen und Meldepflichten sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. In einigen Bundesländern sind Gemeinden zur Erhebung der Hundesteuer verpflichtet, in anderen steht es ihnen frei 4.

Österreich: Hier wird die Abgabe auf Bundesebene durch das Finanzausgleichsgesetz gerahmt; die konkreten Bestimmungen – Höhe und Ausnahmen – legt jede Gemeinde in eigenen Verordnungen fest 5. Die Abgabenpflicht entsteht mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Hund ins Gemeindegebiet aufgenommen wird 5.

Schweiz: Die Hundesteuer wird von den Gemeinden aufgrund der kantonalen Hundegesetze erhoben. Teilweise fließt ein Teil der Steuer in die kantonale Kasse, der Großteil der Einnahmen wird jedoch für Aufgaben wie die Entsorgung von Hinterlassenschaften im öffentlichen Raum oder für Hunderegistrierung und -kontrolle verwendet 1.

Rechtlich ist die Hundesteuer damit in allen drei Ländern eine kommunale oder regionale Angelegenheit, deren konkrete Ausgestaltung stark variiert.

Kosten: Wie hoch ist die Hundesteuer in Deutschland?

Da jede Gemeinde ihre eigene Satzung beschließt, ist die Bandbreite der Steuersätze in Deutschland erheblich. Für den ersten Hund bewegen sich die Jahresbeträge typischerweise zwischen etwa 30 € und 150 €; in Großstädten wie Köln, Hamburg oder Berlin werden Beträge im oberen Bereich dieses Spektrums oder darüber hinaus fällig 2. Für jeden weiteren Hund im selben Haushalt erheben viele Gemeinden einen erhöhten Satz, um Mehrfachhalter zusätzlich zu belasten.

Kampfhunde und Listenhunde: Für Hunde, die in den landesspezifischen Rasselisten geführt werden – etwa American Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier oder Rottweiler, je nach Bundesland –, verlangen Gemeinden vielerorts eine deutlich erhöhte „Kampfhundesteuer“. Diese kann das Zwei- bis Fünffache des regulären Satzes betragen und erreicht in einzelnen Kommunen mehrere Hundert Euro pro Jahr 2. Der erhöhte Steuersatz verfolgt eine Lenkungsfunktion: Er soll die Haltung dieser Rassen fiskalisch unattraktiver machen, ohne sie formal zu verbieten 4.

Österreich: In Österreich werden Jahresbeträge je nach Gemeinde erhoben; Gemeinden legen Höhe und etwaige Staffelungen eigenständig fest 5. Auch hier sind erhöhte Sätze für als gefährlich eingestufte Hunde möglich.

Schweiz: Die kantonale Regelung führt zu erheblichen Unterschieden zwischen den Kantonen; ein einheitlicher Schweizer Steuersatz existiert nicht 1.

Bei der Haushaltsplanung nach der Anschaffung eines Hundes empfiehlt es sich, die aktuelle Hundesteuersatzung der eigenen Wohngemeinde vor dem Kauf oder der Adoption einzuholen, da die tatsächlichen Jahresbeträge erheblich variieren können.

Anmeldung: Pflichten, Fristen und Hundemarke

Anmeldepflicht in Deutschland: Nach der Anschaffung eines Hundes besteht in nahezu allen deutschen Gemeinden eine unverzügliche Meldepflicht – in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Tieres in den Haushalt. Zuständig ist das Steuer- oder Ordnungsamt der Wohngemeinde. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, häufig online über das jeweilige Bürgerportal, und erfordert Angaben zu Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum und Chip-Nummer des Tieres 2.

Nach erfolgter Anmeldung wird eine Hundemarke (auch Steuermarke genannt) ausgestellt. Diese ist in vielen Gemeinden am Halsband des Hundes zu tragen und dient Ordnungsbehörden als Nachweis der ordnungsgemäßen Steuerregistrierung 2. Bei Verlust kann die Marke in der Regel gegen eine geringe Gebühr ersetzt werden.

Ummeldung und Abmeldung: Zieht ein Hundehalter in eine andere Gemeinde, muss der Hund dort neu angemeldet und in der alten Gemeinde abgemeldet werden. Stirbt ein Hund oder wird er abgegeben, ist eine Abmeldung erforderlich, um keine weitere Steuerpflicht zu begründen. Die Hundesteuer ist in der Regel pro rata temporis zu berechnen, d. h. für volle Monate des Haltens.

Österreich: Die Abgabenpflicht entsteht mit dem ersten Tag des Monats der Aufnahme des Hundes in den Haushalt 5. Die Anmeldung hat bei der Gemeindeverwaltung zu erfolgen; Formulare und Fristen variieren nach Gemeinde.

Schweiz: In der Schweiz ist die Anmeldung bei der Wohngemeinde erforderlich; in vielen Kantonen ist zusätzlich die Registrierung im zentralen AMICUS-System (Hunderegisterdatenbank) gesetzlich vorgeschrieben, was unabhängig von der Steueranmeldung ist 1.

Konsequenzen bei Nichtanmeldung: Das Unterlassen der Anmeldung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern belegt werden. Zusätzlich können rückwirkend Steuernachforderungen entstehen. Hundesteuer-Kontrollen durch Ordnungsämter sind in Städten regelmäßige Praxis.

Befreiung und Ermäßigung: Wer zahlt weniger oder gar nichts?

Die Hundesteuersatzungen der Gemeinden enthalten in Deutschland regelmäßig Regelungen zur vollständigen Befreiung oder zur Ermäßigung der Steuer. Da keine bundeseinheitliche Regelung besteht, variieren die konkreten Voraussetzungen, doch folgende Gruppen sind häufig begünstigt 2, 4:

Vollständige Befreiung – typische Fallgruppen:

  • Blinde, hochgradig Sehbehinderte oder Gehörlose, die einen Hund zur Kompensation ihrer Behinderung halten.
  • Bezieher von Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter), sofern das Einkommen unter einem gemeindespezifischen Schwellenwert liegt.
  • Tierschutzorganisationen und Tierheime, die Hunde vorübergehend unterbringen.
  • Forstbetriebe, Jagdausübungsberechtigte und Schäfer, sofern der Hund nachweislich für die Berufsausübung eingesetzt wird.
  • Hunde, die sich noch in der Eingewöhnungszeit nach Übernahme aus einem Tierheim befinden (in manchen Gemeinden für drei bis sechs Monate).

Ermäßigung – typische Fallgruppen:

  • Hunde, die nachweislich aus einem Tierheim übernommen wurden (zeitlich begrenzte Halbierung des Steuersatzes).
  • Hunde, die in einem Ausbildungsverhältnis (z. B. als Rettungshund in Ausbildung) stehen.
  • In manchen Gemeinden: Hunde, die kastriert oder sterilisiert sind.

Antragserfordernis: Befreiungen und Ermäßigungen werden grundsätzlich nicht automatisch gewährt, sondern müssen aktiv beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Belege wie Schwerbehindertenausweis, Bewilligungsbescheide für Sozialleistungen oder Nachweise über Tierheimherkunft sind einzureichen.

Österreich: Auch in Österreich sind bestimmte Hunde von der Abgabenpflicht ausgenommen, etwa Blindenführhunde oder Hunde, die nachweislich zu Berufs- oder Erwerbszwecken gehalten werden 5.

Schweiz: Befreiungsregelungen bestehen ebenfalls auf Gemeindeebene; Assistenzhunde und Diensthunde sind in den meisten Kantonen steuerbefreit 1.

Ländervergleich: Hundesteuer auf einen Blick

Merkmal Deutschland Österreich Schweiz
Rechtsgrundlage Kommunale Satzung auf Basis landesrechtlicher Kommunalabgabengesetze Gemeindeabgabe auf Basis Finanzausgleichsgesetz Kantonale Hundegesetze + Gemeindesatzungen
Steuersatz (Richtwert) ca. 30–150 € pro Jahr und Hund (erster Hund); höher für weitere Hunde Variabel je Gemeinde Variabel je Kanton und Gemeinde
Erhöhter Satz für Listenhunde Ja, in vielen Gemeinden (teils Vielfaches des Regelsatzes) In manchen Gemeinden möglich In manchen Kantonen möglich
Hundemarke Ja, obligatorisch in den meisten Gemeinden Je nach Gemeinde Oft in Verbindung mit AMICUS-Registrierung
Anmeldepflicht Innerhalb von ca. 2 Wochen nach Aufnahme Ab erstem Tag des Aufnahmemonats Sofort; zusätzlich AMICUS-Registrierung
Typische Befreiungsgruppen Blinde, Sozialhilfeempfänger, Tierheime, Diensthunde Blindenführhunde, Berufshunde Assistenzhunde, Diensthunde
Zweckbindung der Einnahmen Allgemeiner Gemeindehaushalt (keine strikte Zweckbindung) Allgemeiner Gemeindehaushalt Teilweise zweckgebunden (z. B. Hundekot-Entsorgung)

Fazit

Die Hundesteuer ist eine kommunal geregelte Aufwandsteuer, deren Höhe, Ausnahmen und Modalitäten erheblich zwischen Gemeinden, Bundesländern und Ländern variieren 3, 4. In Deutschland bewegen sich die Jahresbeträge für den ersten Hund typischerweise zwischen 30 € und 150 €, können für Listenhunden deutlich höher liegen und steigen bei Mehrfachhaltung weiter an 2. Die Anmeldepflicht greift unmittelbar nach der Anschaffung und ist stets aktiv beim zuständigen Gemeindeamt zu erfüllen; das Versäumnis kann Bußgelder und Steuernachforderungen nach sich ziehen 2.

Befreiungen und Ermäßigungen existieren in vielen Gemeinden – etwa für schwerbehinderte Halter, Sozialhilfeempfänger, Tierheime und den Einsatz von Hunden im Tierschutz oder als Assistenzhunde –, werden aber nicht automatisch gewährt, sondern erfordern einen begründeten Antrag mit Belegen 2, 4. Wer einen Hund anschaffen möchte, sollte die aktuell gültige Hundesteuersatzung der eigenen Wohngemeinde vor der Anschaffung prüfen, um die tatsächliche Jahresbelastung realistisch einzuschätzen.

Quellen

  1. [1]Hundesteuerweb
  2. [2]Pet Tax (Hundesteuer) in Germany: Unraveling the Costs and Regulationsweb
  3. [3]Bundesfinanzministerium - H - Hundesteuerweb
  4. [4]Hundesteuer • Definition | Gabler Wirtschaftslexikonweb
  5. [5]Hundeabgabe (Hundesteuer)web

Hinweis

Dieser Ratgeber ist allgemeine, datenbasierte Information – keine individuelle tierärztliche Beratung. Fütterung und Behandlung bei Erkrankungen, Jungtieraufzucht oder besonderen Bedürfnissen gehören in tierärztliche Hand. Bei akuten oder anhaltenden Symptomen bitte einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufsuchen.

Häufige Fragen

Was Tierhalter oft fragen